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TÜV Süd Product Service zertifiziert industrielle, additive Produktionsstandorte nach der neuen Norm ISO/ASTM 52920. Sie beschreibt die Anforderungen an die Qualitätssicherung. Die Norm gehört zur ISO/ASTM 52900-Reihe, die grundlegend ist für die noch junge Branche.
Die additiven Fertigungsverfahren sind nicht zuletzt deshalb ins Rampenlicht gerückt, weil sie einen zuvor nicht gekannten Gestaltungsfreiraum bieten und Bauteile mit zuvor nicht realisierbaren Geometrien ermöglichen. Alle, die sich intensiver mit der Additiven Fertigung beschäftigen, wissen, dass das aber keinesfalls heißt, dass alles, was im CAD konstruiert werden kann, so auch aus dem 3D-Drucker kommen wird.
Die Additive Fertigung hat ihren Platz in der Produktentwicklung, im Werkzeugbau, in der Ersatzteillogistik und bei der Fertigung von Unikaten und Kleinserien gefunden. Nun werden die Voraussetzungen für den Serieneinsatz geschaffen. Für die Produktion von Serienbauteilen ist mehr als nur eine zuverlässig funktionierende Fertigungsanlage erforderlich.
Richtlinie VDI 3405 Blatt 8.1 gibt Gestaltungsempfehlungen für die Konstruktion von Keramikbauteilen, die mit 3D-Druckverfahren hergestellt werden: Die Additive Fertigung ermöglicht die wirtschaftliche Produktion kleiner Losgrößen und bietet eine geometrische Gestaltungsfreiheit weit jenseits der zuvor bekannten Grenzen. Additiv hergestellte Bauteile aus Kunststoffen oder Metallen sind in der industriellen Produktion Realität. 3D-Druckverfahren ermöglichen jedoch auch die Herstellung von keramischen Bauteilen. Die neue Richtlinie VDI 3405 Blatt 8.1 vermittelt die dafür notwendigen Grundlagen.
Additive Fertigungsverfahren bringen nicht nur ungeahnte technische Möglichkeiten mit sich, sondern auch neue rechtliche Fragen. Dabei haben die verschiedenen Schritte in der Fertigung unterschiedliche juristische Aspekte und Fallstricke. Die neue Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 nimmt sich der Thematik entlang der Prozesskette an und beschreibt die für jede Stufe typischerweise auftretenden rechtlichen Verantwortungen und Fragestellungen.
Die Richtlinienreihe VDI 3405 „Additive Fertigungsverfahren“ bietet mit 15 veröffentlichten Blättern umfangreiche Hilfestellungen beim praktischen Einsatz der additiven Fertigungsverfahren. Die neuen Richtlinienentwürfe VDI 3405 Blatt 3.4 und VDI Blatt 4.1 gehen praxisorientiert auf das Verfahren der Materialextrusion, auch FDM (Fused Deposition Modelling) oder FLM (Fused Layer Modelling) genannt, ein. VDI 3405 Blatt 3.2 ergänzt die Reihe mit der Definition von verfahrensübergreifenden Prüfkörpern.
Mit der Veröffentlichung der Handlungsfelder Additive Fertigungsverfahren (www.vdi.de/HandlungsfelderAM) schuf der VDI im Jahr 2016 einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten der additiven Fertigungsverfahren.
gastkommentar
Die Additive Fertigung hat in den letzten Jahren an Bedeutung für die industrielle Serienfertigung gewonnen. Neben vielen wichtigen technologischen Fortschritten, waren auch solche im Bereich der Standardisierung für diesen Trend ausschlaggebend. Ansichten von Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Witt
Derzeit gibt es für gleiche additive Fertigungsverfahren ganz unterschiedliche Bezeichnungen. Das ist nicht nur in Produktflyern und in Fachartikeln festzustellen, sondern sogar in der technischen Regelsetzung. Die Terminologie von VDI 3405, um die im VDI-Fachausschuss „Additive Fertigungsverfahren“ intensiv gerungen wurde, und die von DIN EN ISO/ASTM 52900, die eine Übersetzung der englischsprachigen ISO/ASTM 52900 ist, stimmen nicht überein. Durch die Revision von DIN EN ISO/ASTM 52900 gibt es eine zweite Chance, die Begrifflichkeiten der additiven Fertigungsverfahren im Deutschen geradezurücken. Damit dies gut funktioniert, wird die Zusammenarbeit von VDI und DIN weiter intensiviert. Dadurch sollen zudem Themenüberlappungen vermieden, Dopplungen abgebaut und im VDI erarbeitete Ergebnisse mit der Unterstützung von DIN in die internationale technische Regelsetzung eingebracht werden. Von Dr.-Ing. Erik Marquardt, VDI e.V.
Revision der Grundlagennorm DIN EN ISO/ASTM 52900: DIN EN ISO/ASTM 52900 Additive Fertigung – Grundlagen – Terminologie ist die grundlegende Terminologie-Norm für die Additive Fertigung (AM). Die Norm definiert die wichtigsten Begriffe im Bereich der Additiven Fertigung. Als international anerkannte Norm erleichtert sie den Anwendern die Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden weltweit.
Die umfangreichen Möglichkeiten der Additiven Fertigung gestatten es, oft schon mit einfachen Mitteln Teile aus einer 3D-Vorlage herzustellen. Handelt es sich dabei aber um Teile oder Designs, die gewerblichen Schutzrechten unterliegen, kann das schnell zu Problemen führen, über die sich derjenige, der die Teile herstellt oft gar nicht im Klaren ist.
Die Additive Fertigung hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung für die Produktionstechnik gewonnen und bietet unbestritten ein enormes Potenzial für die Zukunft. Im Rahmen eines Technologieeinstiegs sind Unternehmen mit Sicherheitsfragen konfrontiert, auf die heute noch nicht zufriedenstellend unabhängige und eindeutige Antworten verfügbar sind. Die Forschungsarbeit des Fraunhofer IGCV in Augsburg (vormals Fraunhofer IWU) und die Richtlinienarbeit des neu gegründeten Fachausschusses FA 105.6 des VDI zielt auf eine praxistaugliche Richtlinie zu diesem Thema ab.
ANSICHTEN Die Chancen und Vorteile der Additiven Fertigung sind mittlerweile ebenso zahlreich wie die Anwendungsmöglichkeiten und kaum ein Unternehmen denkt derzeit nicht darüber nach, wie es davon profitieren kann. Dabei stehen meist technische, wirtschaftliche und organisatorische Fragen im Vordergrund, während die nicht weniger bedeutsamen rechtlichen Aspekte oft nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dieser Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt und wie sich die additive Fertigung rechtssicher gestalten lässt.