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Förderpakete unterstützen Investitionen in die Additive Fertigung

Förderpakete in Deutschland und Österreich bieten Firmen die Möglichkeit, ihre digitalen Technologien auszubauen und in die Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu investieren. Die Ausschöpfung wirtschaftlicher Potenziale und Umsetzung sowie Ausbau der Digitalisierung sollen damit gefördert werden. Die Erhöhung der IT-Security im Unternehmen wird damit ebenfalls angepeilt.

Die Anmeldung zur Digital Jetzt- Förderung erfolgt online über ein Antragstool.

Die Anmeldung zur Digital Jetzt- Förderung erfolgt online über ein Antragstool.

„Digital Jetzt“ – Förderung in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet finanzielle Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit bis zu 50 Prozent Förderung soll unter anderem der Erwerb von 3D-Druckern, Software (Fördermodul 1) und Weiterbildung der Mitarbeiter (Fördermodul 2) ermöglicht werden. Insgesamt stehen 203 Millionen Euro bis Ende des Jahres 2023 zur Verfügung. Pro Unternehmen liegt die Untergrenze für die Förderung bei 17.000 Euro, die Obergrenze bei 50.000 Euro. Bei einer Investition in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann die Summe auf 100.000 Euro erhöht werden. Nachdem der Antrag genehmigt wurde, stehen 12 Monate Zeit zur Verfügung, um die Investition umzusetzen.

Die Förderung ist branchenunabhängig und steht vorrangig für strukturschwache Regionen zur Verfügung, zudem erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren Zuschuss. Je nach Mitarbeiteranzahl – mindestens drei, maximal 500 – und geografischer Lage ist die Förderquote verschieden angesetzt und wurde bis 30.6.2021 erhöht, um die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise einzugrenzen. Ab dem 1.7.2021 werden dann niedrigere Förderquoten berechnet: Dabei erhalten Unternehmen bis 50 Mitarbeiter bis zu 50 %, bis 250 Mitarbeiter bis zu 45 % und Antragsteller bis 499 Mitarbeiter bis zu 40 % der Investitionssumme gefördert.

Beim Förderantrag muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden, der geplante Digitalisierungsvorhaben beschreibt, einen Überblick zum Status quo ebendieser im Unternehmen gibt und die zukünftigen wirtschaftlichen Wachstumsstrategien aufzeigt.

Der Antrag für die aws Investitionsprämie kann online gestellt werden.

Der Antrag für die aws Investitionsprämie kann online gestellt werden.

Investitionsprämie in Österreich

In Österreich stellt die Bundesregierung unter anderem das Förderprogramm aws Investitionsprämie zur Verfügung und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft.

Die aws Investitionsprämie fördert Investitionen üblicherweise mit 7 % in Form eines steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit – worunter auch die Additive Fertigung fällt – werden jedoch mit 14 % unterstützt.

Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen mit einer Investitionsuntergrenze von EUR 5.000,- netto. Diese Untergrenze setzt sich dabei aus dem Gesamtbetrag aller Investitionen pro Förderungsantrag zusammen und ermöglicht damit auch das Zusammenrechnen kleinerer Investitionen (inklusive geringwertiger Wirtschaftsgüter). Antragsberechtigt sind alle österreichischen Unternehmen unabhängig von ihrer Branche. Die Obergrenze des Programms wurde ursprünglich auf 50 Millionen Euro festgesetzt, das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort kündigte jedoch im Bedarfsfall eine Aufstockung der Mittel auf bis zu 1 Milliarde Euro an. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und dem Ende der Einreichfrist am 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

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