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TÜV SÜD 2014/68/EU: Die europäische Druckgeräterichtlinie für Werkstoffe und Halbzeuge
Die europäische Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) gilt nicht nur für Druckgeräte, sondern auch für additiv gefertigte Werkstoffe und Halbzeuge, die in Druckgeräten eingesetzt werden. Hersteller stehen vor der Herausforderung, die Konformität ihrer additiv gefertigten Produkte mit den gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen. TÜV Süd zeigt, wie dies mit einem effizienten Qualitätsmanagement gelingt.
Prüfkörper werden an unterschiedlichen Stellen im Bauraum angeordnet, um Vergleichswerte zu erhalten.
Additiv gefertigte Bauteile wurden bisher meist optisch geprüft. Die Druckgeräterichtlinie stellt jedoch die Festigkeitswerte in den Vordergrund, die durch eine Verfahrensprüfung qualifiziert werden müssen. Die Übereinstimmung der additiv gefertigten Produkte mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen, stellt bisweilen eine Herausforderung dar. So fehlen mitunter aussagefähige Statistiken über Abweichungen in den mechanisch-technologischen Kennwerten, die sich bei der Fertigung ergeben können. Doch vor allem bei Sicherheitsbauteilen ist die Frage zu klären, wo sich der schwächste Punkt des Bauraums befindet.
Ein neues Zertifizierungsprogramm desTÜV Süd berücksichtigt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie sowie die sinngemäße Anwendung der EN 13445-4, Abs. 3.1. Zudem sind die Erfahrungen der Experten aus den Bereichen Werkstoffe und Schweißtechnik eingeflossen, um häufige Problemstellen aufzudecken und Best-Practice-Szenarien zu entwerfen.
Pilot-Audit bei Pumpenhersteller
In einem Pilot-Audit bei der KSB SE & Co. KGaA wurde das Zertifizierungsprogramm zum ersten Mal erfolgreich umgesetzt. KSB fertigt Pumpen und Armaturen und bietet Komplettlösungen in der metallbasierten Additiven Fertigung unter Anwendung des LPBF-Pulverbettverfahrens an.
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